Prüfungen

Prüfungsmethoden

Die Prüfungsmethode muss immer am Anfang des Semesters (1. LV-Einheit) von der/dem Lehrveranstaltungsleiter:in bekanntgegeben werden (mündlich/schriftlich) und darf sich danach nicht mehr ändern. Grundsätzlich werden zwei verschiedene Prüfungsmethoden angeboten:

  1. Mündliche Prüfungen sind die Prüfungen, bei denen die Prüfungsfragen mündlich zu beantworten sind.
  2. Schriftliche Prüfungen sind die Prüfungen, bei denen die Prüfungsfragen schriftlich zu beantworten sind.

Prüfungsarten

Jede:r Student:in hat pro Lehrveranstaltung 5 Prüfungsantritte. Dabei wird wieder zwischen immanenten und nicht immanenten Lehrveranstaltungen unterschieden:

  1. Nicht immanente Lehrveranstaltung
    bei einer negativen Beurteilung muss nur die Prüfung wiederholt werden
  2. Immanente Lehrveranstaltung
    bei einer negativen Beurteilung der Lehrveranstaltung muss die gesamte Lehrveranstaltung wiederholt werden

Anzahl an Vorlesungsprüfungen

Pro Vorlesung sollten im Jahr 3 Termine angeboten werden: Zu Anfang, Mitte und Ende eines Semesters. Hier kommt es in der Physik leider immer wieder zu Abweichungen. Falls in einer Vorlesung nicht mindestens zwei Termine angeboten werden, kontaktiert uns bitte!

Komissionelle Prüfung

Der vierte und fünfte Antritt einer Prüfung muss kommissionell abgehalten werden, wenn die Prüfung in Form eines einzigen Prüfungsvorganges durchgeführt wird (z.B. Vorlesungsprüfung). Auf Antrag der/des Studierenden gilt dies auch für die zweite Wiederholung (= dritter Antritt). Der/die Student:in muss das Formular Antrag um Zulassung zur dritten und vierten Wiederholung zu einer Lehrveranstaltungsprüfung ausfüllen und mindestens 2 Wochen vor der Prüfung im Prüfungsreferat abgeben.

Der Prüfungssenat wird in Absprache mit dem/der Lehrveranstaltungsleiter:in ausgewählt. Studierende müssen die Mitglieder dieses Senats selbst auswählen und am Formular bekannt geben. Die Unterschriften dieser Personen müssen selbst eingeholt werden oder mittels einer Mail bestätigt werden. Die Unterschrift des Universitätsstudienleiters wird vom Prüfungsreferat eingeholt.

Die Lehrveranstaltungsleiter:innen müssen vor Beginn jedes Semesters die Studierenden über die Prüfungsmethode der Lehrveranstaltungsprüfungen (schriftlich/mündlich) informieren. Die festgesetzte Prüfungsmethode ändert sich nicht, wenn die Prüfung kommissionell abgehalten wird, außer wenn der/die Studierende/r eine länger andauernde Behinderung nachweist, die ihr/ihm die Ablegung der Prüfung in der vorgeschriebenen Form unmöglich macht.

Die Studierenden haben keinen Anspruch auf einen individuellen Prüfungstermin, die festgesetzten Prüfungstermine einer Lehrveranstaltung müssen wahrgenommen werden. Persönliche Vereinbarungen zwischen den Studierenden und den Prüfer:innen sind jedoch zulässig.

Bei Fragen bitte das Prüfungsreferat kontaktieren.

An- und Abmeldung zu Vorlesungsprüfungen

Die Anmeldung muss zwischen 2 und 5 Wochen vor der Klausur gesetzlich möglich sein, oft sind unsere Professor:innen hier aber kulanter und lassen die Anmeldung im LFU:online bis wenige Tage vor der Klausur offen. Die Abmeldung ist bis 48h vor Klausur ohne Angabe von Gründen möglich (wenn nicht via LFU:online, dann via Email).

Achtung! Wenn du zu einem Klausurtermin ohne vorherige Abmeldung nicht erscheinst kannst du für den nächsten Klausurtermin gesperrt werden! Vermeide es daher unbedingt, bei einer Prüfung zu der du angemeldet bist, ohne vorherige Abmeldung nicht zu erscheinen. Du verlierst dabei aber keinen Antrittsversuch.

Prüfungseinsicht

Jede:r Student:in hat das Recht auf Prüfungseinsicht. Oft bieten die LV-Leiter:innen Termine an, wenn du aber zu diesen Terminen keine Zeit hast, kannst du einen anderen Termin mit dem jeweiligen LV-Leiter vereinbaren.

Die Prüfungseinsichtsfrist beginnt mit der Veröffentlichung der Note im LFU:online und endet 6 Monate danach. Außerdem darf eine Kopie der Klausur erstellt werden, mit Ausnahme von Multiple-Choice Fragen.

Wiederholung von positiv beurteilten Prüfungen

Positiv absolvierte Lehrveranstaltungen können max. einmal innerhalb von 6 Monaten nach Ablegen der vorherigen Prüfung wiederholt werden.

Achtung: Bei Antritt der neuen Prüfung wird das vorherige Prüfungsergebnis ungültig! 

Einspruch gegen Prüfungen

Es ist nicht möglich gegen die Beurteilung einer Prüfung Einspruch zu erheben. Wenn die Durchführung einer negativ beurteilten Prüfung einen schweren Mangel (muss glaubhaft gemacht werden) aufweist, kann innerhalb von 2 Wochen nach Veröffentlichung der Note im LFU:online gegen die Prüfung Einspruch erhoben werden und das für studienrechtliche Angelegenheiten zuständige Organ kann diese Prüfung aufheben.

Hinweis: Der Antritt zu der Prüfung, die aufgehoben wurde, ist nicht auf die zulässige Zahl der Prüfungsantritte anzurechnen.