Beihilfen, Stipendien, Förderungen, Sozialfonds und Zuschüsse
Für Studierende in Österreich gibt es diverse Beihilfen, Stipendien, Förderungen sowie Sozialfonds und Zuschüsse für Notlagen. Außerdem steht dir von deinen Eltern ein einkommensabhängiger Unterhalt zu. Wir haben dir einige Links aufgelistet, die Liste ist jedoch keinesfalls vollständig. In der Online-Datenbank für Stipendien grants.at hast du eine umfangreichere Auflistung an möglichen Stipendien, die jedoch auch nicht den Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Falls du Fragen oder einen Tipp für uns und andere Studierende hast, schreib uns gerne an!
Für Studierende besteht die Möglichkeit, sich selbst bei der Österreichischen Gebietskrankenkassa (ÖGK) für ca. 64 € im Monat zu versichern. Informationen über die Voraussetzungen und die Links für den Antrag findest du hier.
Präzedenzfälle
Es gibt immer wieder interessante Präzedenzfälle, nicht nur aber inbesondere zur Studienbeihilfe, aus denen man einiges für die eigene Situation ableiten kann. Die meisten Fälle sammelt die Bundes ÖH auf ihrer Homepage unter https://www.oeh.ac.at/geschafft/. Ausschnitte aus zwei Beiträgen, die in der Physik besonders interessant sind, haben wir exemplarisch nachfolgend eingefügt:
“Gemäß Studienförderungsgesetz (StudFG) kann die Anspruchsdauer auf Studienbeihilfe bei Vorliegen besonderer Gründe, beispielsweise bei Anfertigung einer überdurchschnittlich umfangreichen und zeitaufwendigen wissenschaftlichen Arbeit, verlängert werden. Voraussetzung dafür ist, dass zum Antragszeitpunkt auf Verlängerung der Anspruchsdauer zu erwarten ist, dass der_die Beihilfenbezieher_in das Studium innerhalb der verlängerten Anspruchsdauer (hier innerhalb von sechs Semestern) abschließen wird können. Weiters muss der_die Beihilfenbezieher_in die wissenschaftliche Arbeit zumindest ein Semester vor Ende des Anspruchs auf Studienbeihilfe angemeldet haben (hier bis zum Ende des vierten Semesters). Schließlich bedarf es einer Bestätigung durch den_die Betreuer_in des_der Studierenden, dass es sich um eine besonders umfangreiche wissenschaftliche Arbeit handelt und der Antrag auf Verlängerung muss vom_von der Studierenden spätestens bis zur Antragsfrist auf Studienbeihilfe in dem auf die Anspruchsdauer unmittelbar folgenden Semester gestellt werden (hier die Antragfrist des sechsten Semesters, damit der 15. Mai 2016).” Quelle: *Link*
“Daraufhin nimmt die Studienbeihilfenbehörde Kontakt mit N auf und teilt mit, man plane seinen Antrag abzulehnen. Daher solle er seinen Antrag zurückzuziehen und stattdessen die klassische Studienbeihilfe beantragen oder alternativ ein weiteres Jahr arbeiten und danach einen neuen Antrag auf Studienbeihilfe nach Selbsterhalt stellen. In der ÖH-Sozialberatung erfährt er, weshalb diese Vorschläge ungünstig für ihn sind: Die Studienbeihilfe nach Selbsterhalt ist deutlich höher und nicht vom Elterneinkommen abhängig. Und würde er den Antrag erst später stellen, würde er auf einen Teil der Beihilfe verzichten. Bestärkt durch die Beratung, beantragt N also eine Entscheidung per Bescheid. Am nächsten Tag erhält er einen Anruf der Behörde: Die Studienbeihilfe nach Selbsterhalt von monatlich € 943 wird ihm ab Sommer 2024 zugesprochen. Der positive Bescheid folgt in den nächsten Tagen. Vollkommen überrascht, aber glücklich, berichtet N in der Sozialberatung von seinem Erfolg.” Quelle: *Link*
