FAQ zum Studium

Wir haben die häufigsten Fragen und dazugehörigen Antworten für euch gesammelt, aufgeschrieben und in 3 Kategorien unterteilt:

  • Allgemeines zum Studium
  • Alles zum Thema Lehrveranstaltungen
  • Wichtige Informationen zu den Klausuren

Allgemeines zum Studium

Das Wintersemester startet Anfang Oktober und endet Ende Jänner.

Das Sommersemester startet am Anfang März und endet Ende Juni.

Genauere Angaben findest du auf der Seite der Fakultäten Servicestelle.

ECTS steht für European Credit Transfer System, welches ein zentrales Element des Bologna Prozesses ist und dazu dient, die nationalen Hochschulbildungssysteme innerhalb der EU aufeinander abzustimmen und vergleichen zu können.

Für das Bachelorstudium werden 180 ECTS-Anrechnungsunkte  (kurz ECTS-AP) benötigt.  Es wird empfohlen Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 30 ECTS-AP pro Semester zu besuchen, wobei 1 ECTS-AP 25 Arbeitsstunden entspricht.

Die Mindeststudienzeit für die Bachelorstudiengänge an unserer Fakultät beträgt 6 Semester, sofern das Studium im Wintersemester begonnen wurde. Das entspricht einem Aufwand von 30 ECTS pro Semester. Du kannst aber auch mehr oder weniger ECTS absolvieren. Mit Beginn im Sommersemester kann diese Mindeststudienzeit ggf. nicht garantiert werden. Der Durchschnitt für den Bachelor Abschluss in Physik in Innsbruck liegt bei etwa 9 Semestern, die Toleranzzeit, in welcher du in der Regel keine Studiengebühren zahlen musst, ist mit 8 Semestern bemessen.

HINWEIS: Beachte allerdings, dass für bestimmte Beihilfen (Studienbeihilfe, Familienbeihilfe, etc.) eine Mindestanzahl an ECTS pro Jahr nötig sind. 

Das Studium ist für dich im Allgemeinen kostenlos.

Du musst aber den ÖH-Betrag (ca. 21€ pro Semester) zahlen. Bitte beachte auch hierfür die geltenden Fristen.

Wenn du die Mindeststudienzeit und zwei Toleranzsemester (also insgesamt 8 Semester) überschreitest, muss du Studiengebühren (ca. 363,36€ pro Semester wenn du aus A, EU/EWR, CH kommst)  zahlen. Auch hierfür gibt es jedoch Ausnahmen.

Weitere Informationen findest du unter auf der Seite Studienbeitrag und Förderungen auf LFU:online.

Es kann in folgenden Räumen gelernt werden:

  • ÖH Lernzentrum im Bauingenieurgebäude
  • Neuer Lernraum im Bauingenieurgebäude (gegenüber HSB 7)
  • Bibliothek
  • Auf den Lernplätzen verteilt auf den ganzen Campus

Erste Informationen und einen guten Überblick zu möglichen Beihilfen kannst du dir auf unserer Seite Stipendien & Beihilfen holen. Die ÖH Innsbruck besitzt auch eigene Referate und Beratungsstellen für diese Themen und kann dir dort detailliert und persönlich helfen.

Zusätzlich kannst du auch die ÖH Jobbörse oder Wohnungsbörse nutzen.

Alles zum Thema Lehrveranstaltungen

Es wird stark empfohlen, sich entsprechend des empfohlenen Studienverlaufs für Lehrveranstaltungen anzumelden.

Für alle prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen (PS, SE, VU, etc.) und zur SL kannst du dich für

  • Lehrveranstaltungen im Wintersemester zwischen 1. September und 21. September
  • Lehrveranstaltungen im Sommersemester zwischen 1. Februar und 21. Februar

anmelden.

Es gibt Vorlesungen (VO), Studienorientierungslehrveranstaltungen (SL), Proseminare (PS), Seminare (SE) und Vorlesungen verbunden mit Übung (VU) welche wir dir im Detail hier erklären.

Grau hinterlegte Lehrveranstaltungen, die bei der Anmeldung nicht ausgewählt werden können, werden in diesem Semester nicht angeboten.

Bei diesen Lehrveranstaltungen herrscht Anwesenheitspflicht. In der Regel zählen Mitarbeit und Hausübungen zur Beurteilung.

Die Lehrveranstaltungsleiter:innen müssen vor Beginn jedes Semesters die Studierenden über die Prüfungsmethode der Lehrveranstaltungsprüfungen (schriftlich/mündlich) informieren. Diese Informationen sind bindend und dürfen während des Semesters nicht mehr geändert werden.

Lehrveranstaltungen mit immanenten Prüfungscharakter sind: PS, SE, VU, 

Für alle Studienanfänger:innen besteht eine Studieneingangs- und Orientierungsphase (StEOP), die einen Überblick über die wesentlichen Inhalte des Studiums vermitteln soll. Die StEOP besteht aus mehreren Lehrveranstaltungen und muss positiv bestanden werden. Vor der vollständigen Absolvierung der StEOP können Lehrveranstaltungen im Ausmaß von max. 21,5 ECTS-Anrechnungspunkten absolviert werden.

Es gibt zwei Arten von Tutorien:

  • Das Erstsemestrigen-Tutorium, welches von der FStV NatWi Technik gemeinsam mit den Studienvertretungen veranstaltet wird. Dort hörst du nützliche Dinge über den Studienalltag, bekommst eine Campusführung (Bibliothek, Hörsäle, Rechnerräume, Lernräume, etc.) und kannst außerdem auch erste Kontakte zu deinen Studienkolleg:innen knüpfen.
  • Es gibt auch Tutorien, die zu bestimmten Lehrveranstaltungen (vor allem aus dem ersten Semester) angeboten werden. Diese Tutorien sind eine Art Nachhilfe und sollen dir helfen, schwierigen Stoff leichter zu verstehen. Gibt es zu einer Vorlesung ein Tutorium, findest du einen Hinweis bei der jeweiligen Lehrveranstaltung im LFU:online.

HINWEIS: Bei beiden Tutorien herrscht keine Anwesenheitspflicht, sie zu besuchen zahlt sich aber auf jeden Fall aus!

Das ist normal und musst dir keine Sorgen machen, denn normalerweise wird dir eine Gruppe erst nach dem ersten Termin bestätigt. Solltest du den ersten Termin ohne dringenden Grund nicht wahrnehmen, verlierst du deinen Platz für die Lehrveranstaltung (gilt nur für LVs mit Anwesenheitspflicht, nicht VOs).

HINWEIS: Bitte kontrolliere vor dem ersten Termin, ob du in eine andere Gruppe verschoben wurdest. Der Termin dieser Gruppe muss wahrgenommen werden, ansonsten kann deine Anmeldung auch abgelehnt werden. 

Die Anmeldungen zu den einzelnen Lehrveranstaltung erfolgt über das LFU:online.

Zuerst wählst du unter Lehrveranstaltungen den Reiter Fakultät für Mathematik, Informatik und Physik oder Biologie aus. Als nächstes wählst du dein Studium; fort findest du alle Module deines Studiums. Am sinnvollsten ist es bei der Anmeldung dem empfohlenen Studienverlauf zu folgen und die dort vorgesehenen Kurse für das jeweilige Semester zu wählen.

HINWEIS: Für alle Lehrveranstaltungen (z.B. Vorlesung und Proseminar) in einem Modul ist eine separate Anmeldung nötig.

Die Vergabe von Lehrplätzen ist im Curriculum geregelt und besagt, dass die Teilnehmer:innen zufällig in andere Gruppen verschoben werden.

Bei schwerwiegenden Gründen, wie z.B. Arbeit oder das Betreuen der eigenen Kinder, kann man die/den jeweilige:n LV-Leiter:in kontaktieren und sie/ihn höflich darum bitten, die Gruppe wechseln dürfen. Diese oder andere dringende Gründe können auch bereits bei der Anmeldung zur jeweiligen Lehrveranstaltung angegeben werden, dafür gibt es das Feld Anmerkungen bei der Anmeldung über LFU:online.

Schau dir dazu am besten unsere Infoseite zu den Wahlfächern an – hier haben wir alle wichtigen Informationen für dich zusammengefasst.

Wichtige Informationen zu den Klausuren

Die Anmeldung erfolgt gleich wie jene zu den Lehrveranstaltungen über LFU:online. Du findest bei der jeweiligen Vorlesung einen Reiter zu Anmeldung und dort neben der Anmeldung zur VO selbst, auch die Anmeldung zur dazugehörigen Klausur.

Es werden mindestens 3 Termine pro Semester angeboten. Die Termine werden zum Teil sofort veröffentlicht, zum Teil aber auch erst nach dem ersten Prüfungstermin. Meistens gibt es einen Termin in der letzten Einheit der Vorlesung oder im Laufe der darauffolgenden Woche, einen Termin Mitte/ Ende der darauffolgenden vorlesungsfreien Zeit (Semester- bzw. Sommerferien) und einen Termin im Laufe des darauffolgenden Semesters. Hier kommt es in der Physik leider immer wieder zu Abweichungen. Falls in einer Vorlesung nicht mindestens zwei Termine angeboten werden, kontaktiert uns bitte!

Zur jeweiligen Klausur kann man sich bis zu 48 Stunden vor der Klausur über LFU:online abmelden. Abmeldungen nach dieser Frist werden nur bei schwerwiegenden Gründen akzeptiert, z.B. bei Krankheit, wobei in diesem Fall ein ärztliches Attest erforderlich ist.

HINWEIS: Die Prüfung beginnt mit Ausgabe der Prüfungsaufgaben oder nachdem die erste Frage (mündliche Prüfung) gestellt wurde. Eine Prüfung wird mit der Note “Nicht Genügend” beurteilt, wenn die/der Studierende nach diesem Zeitpunkt ohne wichtigen Grund von der Prüfung zurücktritt. 

Sollte man nicht zur angemeldeten Klausur erscheinen, verliert man diesen Antritt und wird für den nächsten Klausurtermin gesperrt.

Wenn man nach Beginn der Prüfung bei der Verwendung unerlaubter Hilfsmittel (Schummeln) ertappt wird, zählt der Antritt als Antrittsversuch und die Prüfung wird mit der Note “Nicht Genügend” beurteilt.

Jede:r Student:in hat das Recht auf Klausureinsicht. Die Klausureinsichtsfrist beginnt mit der Veröffentlichung der Note im LFU:online und endet 6 Monate danach. Außerdem darf eine Kopie der Klausur erstellt werden, mit Ausnahme von Multiple-Choice Fragen.

HINWEIS: Bitte kontaktiere uns unverzüglich, sollte ein Lehrender dir die Einsicht oder die Kopie verweigern.

Lehrveranstaltung ohne immanenten Prüfungscharakter (VOs):
Wenn du eine negative Beurteilung zu einer Klausur erhältst, kann du dich zu einem anderen Klausurtermin der jeweiligen Lehrveranstaltung anmelden. An der Universität Innsbruck hat jeder Student 5 Antrittsversuche pro Lehrveranstaltung. Der 3. Antrittsversuch kann auf Wunsch des Stundeten kommissionell abgehalten werden, die letzten zwei Versuche müssen kommissionell abgehalten werden.

Lehrveranstaltung mit immanenten Prüfungscharakter und SL:
Auch hier gilt die Regel, dass 5 Antrittsversuche pro Lehrveranstaltung möglich sind. Allerdings muss die komplette Lehrveranstaltung wiederholt werden, d.h., alle Termine müssen erneut besucht werden.

Die dritte und vierte Wiederholung (= vierter und fünfter Antritt) einer Prüfung muss kommissionell abgehalten werden, wenn die Prüfung in Form eines einzigen Prüfungsvorganges durchgeführt wird (z.B. Vorlesungsprüfung). Auf Antrag der/des Studierenden gilt dies auch für die zweite Wiederholung (= dritter Antritt). Der/die Studierende muss das Formular Antrag um Zulassung zur Dritten und Vierten Wiederholung zu einer Lehrveranstaltungsprüfung ausfüllen und mindestens 2 Wochen vor der Prüfung im Prüfungsreferat abgeben. Das Formular und weitere Informationen stehen auf der Webseite der Prüfungsreferate zur Verfügung.

Der Prüfungssenat wird in Absprache mit dem/der Lehrveranstaltungsleiter:in entsprechend bestimmter Voraussetzungen ausgewählt. Studierende sind berechtigt, mit der Anmeldung Wünsche hinsichtlich der Person der Prüferin oder des Prüfers bekannt zu geben. Die Unterschrift des Universitätsstudienleiters wird vom Prüfungsreferat eingeholt.

Die Lehrveranstaltungsleiter:innen müssen vor Beginn jedes Semesters die Studierenden über die Prüfungsmethode der Lehrveranstaltungsprüfungen (schriftlich/mündlich) informieren. Die festgesetzte Prüfungsmethode ändert sich nicht, wenn die Prüfung kommissionell abgehalten wird, außer wenn der/die Studierende eine länger andauernde Behinderung nachweist, die ihr oder ihm die Ablegung der Prüfung in der vorgeschriebenen Form unmöglich macht.

Die Studierenden haben keinen Anspruch auf einen individuellen Prüfungstermin, die festgesetzten Prüfungstermine einer Lehrveranstaltung müssen wahrgenommen werden. Persönliche Vereinbarungen zwischen den Studierenden und den Prüferinnen und Prüfern sind jedoch zulässig.

Ja, positiv absolvierte Lehrveranstaltungen können max. einmal innerhalb von 12 Monaten nach Ablegen der vorherigen Prüfung wiederholt werden.

HINWEIS: Es ist zu beachten, dass die zuletzt eingetragene Note im LFU:online zählt, wurde eine LV also positiv abgeschlossen und bei erneuter Absolvierung negativ oder schlechter beurteilt, so zählt diese Beurteilung!

Die ECTS hängen nicht von der Note ab. Die für eine Lehrveranstaltung eingetragenen bzw. angegebenen ECTS bekommst du völlig unabhängig von deiner Note. Ob du ein “Sehr gut”, ein “Genügend” oder ein “mit Erfolg teilgenommen” für unbenotete Lehrveranstaltung hast, spielt also für die Vergabe der ECTS keine Rolle.